Lösungen:
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Erwachsene, die unter Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und/oder Astigmatismus leiden, können operiert werden, wenn sich die entsprechenden Werte im Jahr vor der Operation nicht wesentlich verändert haben und die Ergebnisse der Voruntersuchungen dies erlauben. Bei Kurzsichtigkeiten über 5 Dioptrien steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man die Voruntersuchung für eine LASIK nicht erfolgreich durchläuft. Verluste bei der Qualität des Sehens bestimmen die Anwendungsgrenzen: Weitsichtigkeit bis + 3 Dioptrien, + 5 Dioptrien im Einzelfall mit Einschränkungen möglich, Kurzsichtigkeiten bis - 8 Dioptrie in Einzelfällen mit Kompromissen bis -12 Dioptrie, Astigmatismus bis 3 Dioptrien in Einzelfällen bis 5 Dioptrien.
Patienten, die Kontaktlinsen tragen, müssen bei weichen Linsen das Tragen vor der Voruntersuchung eine Woche lang aussetzen und bei harten Linsen zwei Wochen. Vor der Operation ist das Aussetzen nur zwei oder drei Tage notwendig.
Gegenanzeigen
Nicht operiert werden können Patienten mit ernsthaften Augenerkrankungen wie Veränderungen der Hornhaut, die mittels Topografie erkannt werden, Grauer Star oder Uveitis (entzündliche Erkrankungen des Augeninneren). Bei einigen systemisch bedingten Krankheiten, welche die Wundheilungsprozesse der Hornhaut stören können, z.B. Patienten mit Wulstnarben (Keloiden), rheumatischer Arthritis (Gelenkentzündung), systemischer Lupus erythematodes (SLE) und anderen Autoimmunkrankheiten (Kollagenosen) besteht Gegenanzeige für die PRK, nicht aber für die LASIK.
Während der Schwangerschaft sollten Operationen nicht vorgenommen werden, da es während der Schwangerschaft zu temporären Sehschärfenschwankungen kommen kann.
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